Du bist niemals alleine!

Beitragsordnung

§1 Allgemeines
(1) Diese Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgendem Kalenderjahr.
(2) Beim Ausscheiden aus dem Verein, erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§2 Zahlungsweise und Fälligkeit
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird für das laufende Jahr bei jährlicher Zahlungsweise jeweils zum 1. Januar fällig, bei halbjährlicher Zahlungsweise jeweils zum 1. Januar und 1. Juli.
(2) Die Beitragszahlung erfolgt per Überweisung oder als Barzahlung.
(3) Neumitglieder sind anteilig ab dem Beitrittsdatum beitragspflichtig. Beitragspflicht besteht ab dem ersten vollen Kalendermonat.

§3 Beiträge
Der Beitrag beträgt für alle Mitglieder 3,00 Euro/ Monat.

„Fanhilfe Magdeburg“, 19.09.2015